Mietpreise
Allgemeine Geschäfts-bedingungen (AGB)
Da nun die Waggons an Ort und Stelle stehen, sind nun Umbauten notwendig.
Der Schlafwagen
wird zuerst umgebaut
Zwei Waggons bleiben Salonwagen. Sie dienen außergewöhnlichen Firmen-meetings oder -feiern oder eignen sich auch für Familienfeiern für 30 bis 40 Personen, gern in Kombination mit dem Imbissraum. An einem Waggonende befinden sich jeweils eine Toilette und ein Waschbecken. Wasser und Abwasser sind derzeit noch nicht in Betrieb.
Es besteht hohe Nachfrage nach Schlafkapazitäten.
Mietpreise
Bitte sprechen Sie uns für ein individuelles Angebot an. Bis zum Umbau sind die Witterungsbedingungen entscheidend für die Vermietung.
Wenn Sie die Versorgung ganz oder teilweise von Bollstedt21 durchführen lassen
Mietkosten für zwei Waggons 250 € – Keine Nebenkosten
Wenn Sie die Waggons nur mieten und sich ganz oder teilweise selbst versorgen, kommen zu den Mietkosten hinzu:
Strom- Wasser- und Abwasserkosten pauschal 80 €/Tag sowie Reinigungskosten für zwei Waggons pauschal 80 €
Erfragen Sie ein unverbindliches Angebot!
Dies ist ein Titel
Umbaumaßnahmen erforderlich für
Übernachtungswaggon
8 Abteile á 4 Betten (s. unten)
Buffet- und Feierwaggon (Dämmung)
Der Schlafwagen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Abschluss des Mietvertrages
Sie können nur schriftlich die Buchung vornehmen.
Dies stellt das Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages dar. Mit der Annahme der Buchung durch Übersendung der Buchungsbestätigung/ Rechnung durch den Vermieter kommt der Mietvertrag zustande. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so gilt diese Abweichung als genehmigt, wenn ihr nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung / Rechnung widersprochen wird. Der Vermieter behält sich die Korrektur von Irrtümern und Rechenfehlern vor, soweit dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar, insbesondere der Irrtum oder Fehler offensichtlich ist.
2. Zahlungen
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/ Rechnung ist eine sofortige Anzahlung von 25 % des Mietpreises, mindestens € 50,00 €, zu leisten. Die Restzahlung inkl. ggf. anfallender Nebenkosten ist 7 Wochentage vor dem Buchungstermin fällig. Bei kurzfristigen Buchungen (ab 3 Tagen vor Buchungstermin) ist der gesamte Mietpreis sofort fällig.
Nach Anreise ist beim Vermieter eine Kaution in Höhe von 200 € zu hinterlegen.
Die Kaution wird in voller Höhe bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts zurückgezahlt.
3. Nutzung des Mietobjektes
Während des Aufenthaltes sind Sie für das Inventar verantwortlich. Es obliegt dem Mieter selbst, den Waggon bzw. den gemieteten Bereich auf Mängel und Defekte des Inventars beim Bezug des Objektes aufmerksam zu machen. Vor der Abreise erfolgt eine Abnahme durch den Vermieter. Eventuelle Beschädigungen müssen direkt dem Vermieter mitgeteilt und ggf. abgerechnet werden. Die Mieteinheit darf ohne Absprache von einer größeren Anzahl Personen als der bei der Buchung angegeben nicht bezogen bzw. bewohnt werden. Haustiere sind nicht gestattet.
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht vereinbart.
4. Ankunft und Abreise
Die Anreise bzw. der Bezug des Objektes ist am Anreisetag ab 10:00 Uhr möglich. Falls die Anreise zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden muss, müssen Sie dies mit dem Vermieter vorher abgestimmt haben. Sollten Sie in dem angegebenen Zeitraum ohne vorherige vollständige Zahlung nicht angereist sein, hat der Vermieter das Recht zur Weitervermietung.
Die Objekte sind am Abreisetag bzw. nach Ablauf der Mietdauer bis 10.00 Uhr an den Vermieter zurückzugeben.
In der Nebensaison sind kurzzeitige Überschreitungen der Abreisezeiten mit dem Vermieter vorher abzustimmen.
Die Rückgabe des Schlüssels sowie die Endabrechnung der Miete und Nebenkosten berühren nicht eventuelle Schadenersatzansprüche. Schlüsselverlust stellt der Vermieter mit einer Pauschale von 20 € in Rechnung.
5. Rücktritt durch den Mieter, Umbuchung, Ersatzperson
Sie können jederzeit vor Beginn des mit Ihnen vereinbarten Aufenthaltes vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
Der Vermieter hat im Falle Ihres Rücktrittes bzw. des Nichterscheinens bis zum Beginn des vereinbarten Aufenthaltes Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Vermietung gewöhnlich möglichen Erwerbs werden folgende Prozentsätze des Mietpreises als Entschädigung vereinbart:
Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt des Aufenthaltes kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Kosten. Die pauschalierten Ansprüche auf Rücktrittsgebühren betragen in der Regel bei Rücktritt des Kunden:
– bis zum 15. Tag vor der Anreise 25 % des Preises, mindestens jedoch 37,50 €,
– ab dem 7. – 5. Tag vor der Anreise 50 % des Preises, mindestens jedoch 75,00 €,
– ab dem 4. Tag bis zum 3. Tag vor der Anreise 80 % des Preises,
– am Anreisetag oder bei Nichterscheinen 100 % des Preises.
Der Vermieter übernimmt ausdrücklich keine Gewähr für im Vertragszeitraum auftretende Gefahren aus höherer Gewalt wie Überschwemmungen, Vulkanausbrüche oder erforderliche Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz.
Der Mieter hat das Recht, einen anderen geeigneten Mieter dem Vermieter gegenüber zu benennen, der an seiner Stelle in den Mietvertrag eintritt. Voraussetzung ist, dass der Mieter dieses Recht rechtzeitig durch schriftliche Mitteilung ausübt, der Vermieter den neuen Mieter akzeptiert und der neue Mieter voll die Rechte und Pflichten des ursprünglichen Mieters erklärt und ausübt.
Der Vermieter kann den Eintritt des Mieters in die Rechte und Pflichten des Mietvertrages ablehnen, wenn dies unter Berücksichtigung der Person des Mieters für gerechtfertigt hält oder wenn dem Eintritt des Mieters in den Vertrag gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der Eintritt des Mieters in die Rechte und Pflichten des Vertrages erfolgt mit der Bestätigung der Namensänderung durch den Vermieter. Diese Bestätigung erfolgt erst, wenn 10,00 € als Pauschalgebühr für die durch die Umbuchung entstehenden Kosten bezahlt worden sind.
6. Rücktritt durch den Vermieter
Der Vermieter kann vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten oder nach Mietbeginn den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn
a) der Mieter durch sein Verhalten andere gefährdet oder nachhaltig stört, das Mietobjekt vertragswidrig nutzt oder sich sonst vertragswidrig verhält, dies betrifft auch nächtliche Ruhestörungen oder das Nächtigenlassen von unangemeldeten Gästen und Tieren auf Sofas und Betten der Mietobjekte;
b) das gemietete Objekt infolge von höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden kann.
Kündigt der Vermieter den Mietvertrag nach a), dann verfällt der Mietpreis.
Tritt der Vermieter gemäß b) vom Vertrag zurück, so werden dem Mieter alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Kündigt der Vermieter den Vertrag gemäß b) nach Mietbeginn, so erhält der Mieter vom Mietpreis den Teil zurück, der den ersparten Aufwendungen entspricht. Der Vermieter behält sich ausdrücklich vor, die ausgeschriebenen und bestätigten Preise aus wichtigen unvorhersehbaren Gründen zu ändern, sofern zwischen Mietbeginn und Vertragsabschluss (Datum der Bestätigung durch den Vermieter) mehr als 2 Monate liegen. Beträgt die Preisänderung mehr als 10 %, so ist der Mieter zur unverzüglichen kostenlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.
7. Haftung
Bei Ausfällen bzw. Störungen in der Wasser- oder Stromversorgung erfolgt keine Haftung, sofern nicht der Vermieter oder seine Erfüllungsgehilfen für diesen Ausfall verantwortlich sind. Dies gilt auch für die ständige Betriebsbereitschaft von Einrichtungen. Die Haftung des Vermieters ist der Höhe nach auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Vermieter für einen dem Mieter entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftung des Vermieters ist beschränkt, soweit gesetzliche Haftungsbeschränkungen oder ausländische gesetzliche Vorschriften anzuwenden sind. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden können, so kann sich der Vermieter gegenüber dem Mieter hierauf berufen. Alle Angaben, die nicht das Mietobjekt selbst betreffen, werden ebenfalls sorgfältig recherchiert, sie erfolgen gleichwohl ohne Gewähr, da sie oft auf Angabe von Drittpersonen und Organisationen beruhen.
8. Reklamationen und Verjährung
Eventuelle Beanstandungen am Mietobjekt sind unmittelbar dem Vermieter zu melden, und es ist hier eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen. Reklamationen können nur bearbeitet werden, wenn sie spätestens einen Monat nach vereinbartem Ende der Mietzeit bei Bollstedt21, Notterstr. 32, 99998 Mühlhausen OT Bollstedt, eingegangen sind. Die Anerkennung von Ansprüchen aus Reklamationen ist ausgeschlossen, wenn die Mängel nicht während des Aufenthaltes dem Vermieter angezeigt worden sind. Ansprüche aus Reklamationen verjähren nach sechs Monaten nach dem vereinbarten Ende der Mietzeit. Im Übrigen wird § 651g BGB (Erhebliche Vertragsänderungen) vereinbart.
9. Schlussbestimmungen; Gerichtsstand
Gerichtsstand für das Mahnverfahren und für Klagen gegen den Vermieter ist 99974 Mühlhausen. Sofern eine Bestimmung unwirksam sein sollte, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.
Bollstedt, im März 2025

